LEISTUNGEN

PFLEGEHILFSMITTEL

Nutzen Sie Ihren gesetzlichen Anspruch!

Pflegehilfsmittel sind Hilfsmittel, die vor allem in der häuslichen Pflege Anwendung finden. Sie sollen die Beschwerden einer pflegebedürftigen Person lindern oder dazu beitragen, dass diese ein selbstständigeres Leben führen kann.

Nach erfolgter Genehmigung durch die Pflegekasse können Sie jeden Monat bis zu einer Höhe von 40 Euro ohne Zuzahlung mit den benötigten Pflegehilfsmitteln bei uns in der Apotheke versorgt werden. 

Zu den erstattungsfähigen Pflegehilfsmitteln gehören zum Beispiel:

Einwegschürzen schützen Pflegepersonen vor Verunreinigungen. Sie bestehen aus transparentem Kunststoff, sind wasserfest und feuchtigkeitsabweisend.

Einweghandschuhe erfüllen zwei wichtige Aufgaben: Einerseits schützen sie den Pflegebedürftigen vor Keimen und Kontamination, andererseits schützen sie alle Beteiligten aktiv vor einer Ansteckung. Das macht sie zu einem unersetzlichen Helfer in der Pflege. Obwohl Fingerlinge ein anerkanntes Hilfsmittel sind, empfehlen Experten dennoch Handschuhe für die tägliche Pflege.

Händedesinfektion dient dem hygienischen Schutz vor Keimen und verhindert Infektionen, indem es Infektionsketten unterbricht. Sie sollten Händedesinfektionsmittel daher in Krankenhäusern, im Pflegedienst und im Pflegealltag regelmäßig nutzen. So schützen Sie Ihre Pflegebedürftigen am besten. 

Flächendesinfektionsmittel wird überall verwendet, wo es ein Risiko auf Krankheitserreger gibt. Sie sollten regelmäßig und großflächig Räume mit erhöhter Gefahr auf Keime mit Desinfektionsmittel bearbeiten, um das Risiko einer Infektion zu minimieren. Dies ist eine wichtige Vorsorgemaßnahme, da bestimmte Krankheitserreger durchaus mehrere Monate auf Flächen überleben können.

Durch Bettschutzeinlagen bleibt der Pflegebedürftige trocken, da Körperflüssigkeiten von der Einlage aufgenommen werden. Dadurch wird das Bett und der Bezug geschützt und der Patient liegt angenehmer im Bett.

Ein Mundschutz schützt Pfleger und Pflegebedürftige vor Keimen und Krankheitserregern. Mundschutze sollten immer präventiv getragen werden und nicht erst, wenn der Pflegebedürftige erkältet ist.

Es wird schnell klar, dass diese nur zum Einmalgebrauch gedacht sind.

Die Abrechnung gegenüber Ihrer Kasse übernehmen wir für Sie.

Bei Fragen und Schwierigkeiten stehen wir Ihnen jederzeit in unserer Apotheke zur Verfügung. Wir helfen gern!

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Wir legen großen Wert auf eine reibungslose Kommunikation mit unseren Kunden und beraten Sie gerne in Ihrer Sprache.

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